Die US-amerikanische Food and Drug Administration schreibt vor, dass Titandioxid als alle Lebensmittelweißpigmente verwendet werden kann und die maximale Verwendungsmenge 1 g / kg Sek. Beträgt. 73,575 Titandioxid. Der Pigmentzusatz Titandioxid kann unter folgenden Bedingungen sicher zum allgemeinen Färben von Lebensmitteln verwendet werden:
(1) Die Menge an Titandioxid überschreitet 1% des Lebensmittelgewichts nicht.
(2) Farbige Lebensmittel, die nicht gemäß den in Artikel 401 des Gesetzes veröffentlichten Sondernormen verwendet werden können, es sei denn, ähnliche Normen erlauben die Zugabe von Farbstoffen.
(3) Bei farbigen Lebensmitteln kann das essbare Farbadditiv Titandioxid ein geeignetes Verdünnungsmittel als sicheres Farbadditiv wie folgt enthalten: Kieselsäure als Dispergierhilfe überschreitet der Gehalt 2% nicht.
Produktanpassung: Obstkonserven, Gelee, frittierte Lebensmittel, Kakaoprodukte, Schokolade, Schokoladenprodukte, Bonbons, polierte Bonbons, Bonbons auf Gummibasis, Pufflebensmittel, Bonbons und Schokoladenprodukte, Mayonnaise, Salatdressing, Marmelade, feste Getränke, Konjak Gel-Lebensmittel usw.





